Allgemeine Corona News

Notbetreuung

20200422140924_00001 (c) Kita St. Christophorus
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Datum:
Do. 30. Apr. 2020

Liebe Eltern,


wie Sie bereits gehört haben, wurde in Bayern die Schließung aller Kindertagesstätten über den 26.April 2020 hinaus verlängert. Eine behutsame Erweiterung der Notbetreuung wird einhergehen.

Achtung: Ab dem 27. April 2020 wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert :

• Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

• Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.

• Die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut.

• In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen. Anders als im Bereich der Jugendhilfe gehören Kinder in HPTs der Behindertenhilfe häufig einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis an. Sie gilt es daher auch weiterhin vor einem Ansteckungsrisiko zu schützen.

Bereiche der kritischen Infrastruktur

• Die Gesundheitsversorgung umfasst auch den Rettungsdienst und Psychotherapeut-/innen. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen

• die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen)
Dazu zählen auch die Beschäftigten in KITAS und Schulen, die im Rahmen der Notbetreuung eingesetzt werden.

• der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz)

• der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)

• der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf)

• der Versorgung mit Drogerieprodukten

• des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen)

• der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation)

• der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen)

• der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Keine andere Betreuungsperson im Haushalt

Voraussetzung der Notbetreuung ist künftig, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden. 

 

Wir bitten Sie sich während der Bring- und Abholzeit so kurz wie möglich in der Einrichtung aufzuhalten. Und bitte nur 1 Elternteil (Geschwisterkinder wenn möglich bitte nicht mit rein bringen) zum Bringen und Abholen kommen.

Die Notbetreuung soll nur für die tatsächliche Arbeitszeit genutzt werden.

Voraussetzung für die Nutzung der Notbetreuung ist auch, dass die Kinder keinerlei Krankheitssymptome jeglicher Art aufweisen.

Bitte teilen Sie Ihrer Kita nachweislich mit, ob bei Ihnen so ein Betreuungsfall gegeben ist.
Dazu gehört:

1. die Erklärung zur Berechtigung zu  einer Notbetreuung

2. Bestätigung von Arbeitgeber mit dem Inhalt, dass eine betriebliche Notwendigkeit und physische Anwesenheit besteht.

3. dass die Kinder keine Krankheitssymptome jeglicher Art aufweisen

 

Vielen Dank
Ihr Kita Team

 

Wir halten Sie, sobald wir selbst die nötigen Informationen bekommen haben, auf dem Laufenden.