Elternbeiträge

money-2696229_640 (c) Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

Kindergarten

Nutzungszeit ab 7:00 Uhr

  • 3 - 4 Stunden
    130,00 Euro
  • 4 - 5 Stunden
    144,00 Euro
  • 5  -6 Stunden
    158,00 Euro
  • 6 - 7 Stunden
    172,00 Euro
  • 7 - 8 Stunden
    186,00 Euro
  • 8 - 9 Stunden
    200,00 Euro
  • 9 Stunden
    214,00 Euro

Geschwisterermäßigung: 50%

Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:

  • Spielgeld 6,00 Euro
  • Getränkegeld 4,00 Euro
  • Verwaltungsgebühr 15,00 Euro

Krippe

Nutzungszeit ab 7:00 Uhr

  • 3 - 4 Stunden
    200,00 Euro
  • 4 - 5 Stunden
    225,00 Euro
  • 5 -6 Stunden
    250,00 Euro
  • 6 - 7 Stunden
    275,00 Euro
  • 7 - 8 Stunden
    300,00 Euro
  • 8 - 9 Stunden
    325,00 Euro
  • 9 Stunden
    350,00 Euro

Geschwisterermäßigung: 50%

Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:

  • Spielgeld 6,00 Euro
  • Pflegegeld 4,00 Euro
  • Verwaltungsgebühr 15,00 Euro

Kinder unter 3 Jahren zahlen, unabhängig davon ob sie in der Kinderkrippe oder im Kindergarten untergebracht sind, den Krippenpreis.

Hort

Nutzungszeit ab Unterrichtsende

  • 2 - 3 Stunden
    123,00 Euro
  • 3 - 4 Stunden
    137,00 Euro
  • 4 - 5 Stunden
    151,00 Euro
  • 5 - 6 Stunden
    165,00 Euro

Folgendes Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:

  • Spielgeld 6,00 Euro
  • Getränkegeld 4,50 Euro
  • Verwaltungsgebühr 15,00 Euro

Antrag auf Kostenübernahme

Es kann ein Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme gestellt werden.

Elternbeitragszuschuss des Bayerischen Staatsministeriums

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,--€ pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Die 100,--€ werden direkt mit den Einrichtungen abgerechnet. Es erfolgt keine Auszahlung an die Eltern. Eltern brauchen keinen Antrag zu stellen.