Nutzungszeit ab 7:00 Uhr
Geschwisterermäßigung: 50%
Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:
Nutzungszeit ab 7:00 Uhr
Geschwisterermäßigung: 50%
Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:
Kinder unter 3 Jahren zahlen, unabhängig davon ob sie in der Kinderkrippe oder im Kindergarten untergebracht sind, den Krippenpreis.
Nutzungszeit ab Unterrichtsende
Folgendes Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:
Es kann ein Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme gestellt werden.
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,--€ pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die 100,--€ werden direkt mit den Einrichtungen abgerechnet. Es erfolgt keine Auszahlung an die Eltern. Eltern brauchen keinen Antrag zu stellen.