Elternbeiträge

money-2696229_640 (c) Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

Kindergarten

Nutzungszeit ab 7:00 Uhr

  • 3 - 4 Stunden
    130,00 Euro
  • 4 - 5 Stunden
    144,00 Euro
  • 5  -6 Stunden
    158,00 Euro
  • 6 - 7 Stunden
    172,00 Euro
  • 7 - 8 Stunden
    186,00 Euro
  • 8 - 9 Stunden
    200,00 Euro
  • 9 Stunden
    214,00 Euro

Geschwisterermäßigung: 50%

Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:

  • Spielgeld 6,00 Euro
  • Getränkegeld 4,00 Euro

Krippe

Nutzungszeit ab 7:00 Uhr

  • 3 - 4 Stunden
    200,00 Euro
  • 4 - 5 Stunden
    225,00 Euro
  • 5 -6 Stunden
    250,00 Euro
  • 6 - 7 Stunden
    275,00 Euro
  • 7 - 8 Stunden
    300,00 Euro
  • 8 - 9 Stunden
    325,00 Euro
  • 9 Stunden
    350,00 Euro

Geschwisterermäßigung: 50%

Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:

  • Spielgeld 6,00 Euro
  • Pflegegeld 4,00 Euro

Kinder unter 3 Jahren zahlen, unabhängig davon ob sie in der Kinderkrippe oder im Kindergarten untergebracht sind, den Krippenpreis.

Hort

Nutzungszeit ab Unterrichtsende

  • 2 - 3 Stunden
    123,00 Euro
  • 3 - 4 Stunden
    137,00 Euro
  • 4 - 5 Stunden
    151,00 Euro
  • 5 - 6 Stunden
    165,00 Euro

Folgendes Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:

  • Spielgeld 6,00 Euro
  • Getränkegeld 4,50 Euro

Antrag auf Kostenübernahme

Es kann ein Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme gestellt werden.

Elternbeitragszuschuss des Bayerischen Staatsministeriums

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,--€ pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Die 100,--€ werden direkt mit den Einrichtungen abgerechnet. Es erfolgt keine Auszahlung an die Eltern. Eltern brauchen keinen Antrag zu stellen.

Krippengeld

Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100,--€ im Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000€ gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5000,--€ pro weiteres Kind gewährt.

Das bayerische Elterngeld wird für die Bezugsmonate ab 01.01.2020 gezahlt. Deshalb können grundsätzlich nach dem 01. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt sind, profitieren.

In Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet.

Die Antragssteller (= Eltern) müssen erklären, dass ihr Kind eine nach dem BayKiBiG Gesetz geförderte Einrichtung besucht. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragssteller.

Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld .