Nutzungszeit ab 7:00 Uhr
Geschwisterermäßigung: 50%
Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:
Nutzungszeit ab 7:00 Uhr
Geschwisterermäßigung: 50%
Folgende Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:
Kinder unter 3 Jahren zahlen, unabhängig davon ob sie in der Kinderkrippe oder im Kindergarten untergebracht sind, den Krippenpreis.
Nutzungszeit ab Unterrichtsende
Folgendes Beträge werden zusätzlich zum Beitrag erhoben:
Es kann ein Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme gestellt werden.
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,--€ pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die 100,--€ werden direkt mit den Einrichtungen abgerechnet. Es erfolgt keine Auszahlung an die Eltern. Eltern brauchen keinen Antrag zu stellen.
Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100,--€ im Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000€ gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5000,--€ pro weiteres Kind gewährt.
Das bayerische Elterngeld wird für die Bezugsmonate ab 01.01.2020 gezahlt. Deshalb können grundsätzlich nach dem 01. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt sind, profitieren.
In Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet.
Die Antragssteller (= Eltern) müssen erklären, dass ihr Kind eine nach dem BayKiBiG Gesetz geförderte Einrichtung besucht. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragssteller.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld .