Notbetreuung Update!!!

Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung

corona-5129216_640 (c) chiplanay auf Pixabay
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Datum:
Mo. 25. Mai 2020

Die Notbetreuung wird ab Montag, 25. Mai auf folgende Gruppen ausgeweitet:

  • Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Berechtigt sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur Einschulung an einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind. Nicht erfasst sind Kinder, deren Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2020/2021 bereits möglich gewesen wäre, aber nicht vorgenommen wurde, zum Beispiel, weil diese zurückgestellt wurden.
    Die entsprechenden Familien unserer Kita wurden bereits über die Maßnahme informiert. Vielen Dank für Ihre zuverlässigen Rückmeldungen und An- bzw. Abmeldungen!
  • Geschwisterkinder von Vorschulkindern und Kindern mit (drohender) Behinderung, dürfen ebenfalls wieder ihre Kita besuchen, wenn sie in der gleichen Einrichtung betreut werden. 

Bitte nehmen Sie Kontakt zur Kita auf (Telefon oder E-Mail), wenn Sie ein Geschwisterkind zur Notbetreuung anmelden möchten. 

  • Die Schulkinder, die bis zum Beginn der Pfingstferien den Unterricht vor Ort in der Schule und an diesen Tagen den Hort bzw. die Kindertageseinrichtung wieder besuchen dürfen, dürfen auch in den Pfingstferien die reguläre Kindertageseinrichtung besuchen.                                   
    Bitte melden Sie Ihr Kind immer im Vorfeld für die Betreuung in der Kita schriftlich oder telefonisch an. Aufgrund der  Bildung von „Kleingruppen“ ist eine Planung der Gruppenzugehörigkeit und der personellen Besetzung im Vorfeld dringend notwendig.

Spätere Ausweitung:

Im nächsten Schritt der Ausweitung der Notbetreuung ist die Aufnahme von Krippenkindern, die am Übergang zum Kindergarten stehen sowie Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden sollen, vorgesehen. Dieser Schritt kommt ab dem 15. Juni 2020 in Frage. Parallel zum Schulbetrieb könnten zu diesem Zeitpunkt auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Tagen, an denen sie den Präsenzunterricht besuchen, wieder in den Horten betreut werden.

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen diese Ausweitungen möglich sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Wir informieren Sie über die weiteren Maßnahmen, sobald wir Informationen erhalten!